Phishing-Mails – 7 Tipps um gefährliche E-Mails zu erkennen

Cyberangriffe sind für Unternehmen aller Branchen und auch für Privatanwender gefährlich. Denn es vergeht kein Tag, an dem Cyber-Kriminelle keine E-Mails mit gefährlichen Links oder Anhängen (Phishing) verschicken. Das Ziel: Sich Zugangsinformationen und persönliche Daten zu beschaffen. Viele dieser E-Mails sehen mittlerweile täuschend echt aus. Es gibt aber immer noch Anzeichen, an denen man betrügerische…
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Naturgefahren-Check – Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Region sind

Zum Sommer gehören nicht nur Hitze und Badewetter, sondern auch Unwetter und oftmals auch Starkregen. Diese Phänomene haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und teils heftige Verwüstungen verursacht. Doch viele Haushalte sind nur unzureichend abgesichert.

Hier können Sie ermitteln, wie häufig, teuer und schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Postleitzahl-Region bisher waren. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

https://www.efinanz24.de/naturgefahren-check/

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Mai 2024

Im Mai 2024 stehen für Verbraucher einige Änderungen an, die sich auf verschiedene Bereiche des Alltags auswirken werden. Von höheren Flugticketsteuern über die Einführung von 100 Prozent Biosprit für Dieselfahrzeuge bis hin zu neuen Regelungen beim Neuwagenkauf und in der Verkehrssicherheit – ein Überblick über die bedeutendsten Neuerungen.

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/verbraucher-aufgepasst-neuerungen-gesetze-das-aendert-sich-ab-mai-2024-13426385

Cannabis am Steuer: Welche Folgen hat dies für die Kfz-Versicherung

Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine definierten Grenzwerte, ab denen Sanktionen drohen. Da die Wirkung je nach Droge und Konsument ganz unterschiedlich ausfallen kann, lassen sich pauschale Grenzwerte nicht definieren. Klar ist: Nach dem Konsum von Drogen sind Konzentrations- und Reaktionsvermögen eingeschränkt, gefährliche Situationen werden falsch bewertet, das fahrerische Können häufig überschätzt. Diese Kombination kann im Straßenverkehr im schlimmsten Falle tödlich enden.

Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes fragen sich viele: Was gilt eigentlich im Straßenverkehr? Und welche Auswirkungen hat Cannabis-Konsum auf den Kfz-Versicherungsschutz? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Seit 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft

Seit April 2024 ist nicht nur der Eigenanbau zum Eigenkonsum, sondern auch der generelle Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Mit der Legalisierung soll der in den letzten Jahren immer stärker zugenommene Erwerb vom Schwarzmarkt entkoppelt und somit der Gesundheitsschutz erhöht, die Aufklärung und Prävention gestärkt sowie die Drogenkriminalität eingedämmt werden. Geplante Evaluationen sehen vor, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Konsumverhalten von Minderjährigen und auf die organisierte Kriminalität zu prüfen.

Diese Regeln gelten derzeit im Straßenverkehr

Ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum drohen beim Führen eines Kraftfahrzeugs Sanktionen. Interessanter Fakt: Die Toleranzgrenze ergibt sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung, ist jedoch nicht gesetzlich reguliert. Dies soll nun bald geändert werden. Vorgeschlagen wurde dafür eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter, da ab diesem Wert nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kfz „nicht fernliegt“. Mit Blick auf mögliche Strafen zeigt sich bereits jetzt: Drogen- und Alkoholmissbrauch wird im Straßenverkehr sehr ernst genommen.

So richtet sich die Höhe der Strafe unter anderem danach, wie oft das Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt wurde:

* 1. Mal – rund 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat

* 2. Mal – rund 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

* 3. Mal – rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Zudem kann eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen. Je nach Schwere des Vergehens sind auch höhere Sanktionen sowie ein Strafverfahren möglich, das Freiheitsstrafen mit sich ziehen kann.

Was gilt in der Kfz-Versicherung?

Die gute Nachricht vorneweg: Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, auch wenn der Fahrer unter Drogen gestanden hat. Unabhängig davon hat ein Unfall unter Drogeneinfluss erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen:

* Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers und nimmt den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress

* Kaskoversicherung kürzt die Versicherungsleistung um bis zu 100 Prozent

* Fahrerschutzversicherung leistet nicht, wenn bei einem Unfall Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren

Neben Geldbußen und Führerscheinentzug hat missbräuchlicher Drogenkonsum auch klare Auswirkungen auf den Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung. Denn ist der Versicherungsnehmer aufgrund des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Diese Regelung bezieht sich gleichermaßen auf die Kfz-Haftpflicht-, die Kaskoversicherung, den Schutzbrief sowie den Fahrerschutz.

Wir empfehlen: Autofahrer sollten auf den Konsum von Cannabis vollständig verzichten. Denn die Überschreitung des derzeit niedrigem Toleranzwertes ist auch noch viele Tage nach dem letzten Konsum möglich – und Fahrsicherheit sowie Versicherungsschutz damit gefährdet.

Wie verhalte ich mich, wenn der Unfallgegner unter Drogen steht?

Wer nach einem Unfall den Verdacht hat, dass der Unfallgegner möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollte in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie kann einen Drogentest veranlassen. Mit Vortestgeräten etwa kann die Polizei relativ schnell den Drogenkonsum im Schweiß, Urin oder Speichel direkt an der Unfallstelle feststellen. Kann die Polizei den Drogenkonsum nachweisen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

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http://dlvr.it/T63cmz

Risikostreuung: Wie man die Geldanlage richtig diversifiziert

Um komplexe Zusammenhänge in einfachen Worten zu beschreiben, werden seit jeher Börsenweisheiten benutzt. Es gibt einige Börsenweisheiten von denen private Anleger lernen können. Ein Anleger-Sprichwort sagt: Greife nie in ein fallendes Messer. Denn Messer sind meist scharf und wer in die Klinge greift, wird sich vermutlich schneiden. Doch wie viel Wahrheit steckt in diesen Sprüchen?

Lege nie alle Eier in einen Korb

Diese Regel zählt zu den bekanntesten Börsenweisheiten und besagt, dass man nicht nur in eine Anlageform investiert, sondern den Anlagebetrag möglichst breit verteilt. Experten sind sich darin einig, dass diese Regel stimmt. Es wurde auch schon wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine gute Streuung das Risiko minimiert. Wenn der Anlagebetrag sinnvoll über mehrere Anlageklassen verteilt wird, muss man sich nicht davor fürchten sein ganzes Vermögen zu verlieren, wenn mal eine Anlage ins Minus rutscht. Eine einzelne Position sollte in einem Depot nie mehr als 15 Prozent ausmachen, da sonst das Gesamtdepot zu sehr vom Ergebnis einer Einzelposition abhängig ist.

The trend is your friend – Aufruf zum Herdenverhalten

Wer einem Anlagetrend, bzw. einer positiven Entwicklung eines Wertpapiers folgt, der gewinnt. Wenn der Kurs steigt, dann bleibt man als Anleger dabei und wenn der Kurs fällt, wird verkauft. Das hört sich gut an, setzt jedoch hellseherische Fähigkeiten voraus, dass Kursentwicklungen vorhergesehen werden können. Da sich Großinvestoren auch öfters „verzocken“ ist dies sicher kein Rat für Kleinanleger. Allerdings gibt es in der Vergangenheit auch positive Beispiele für Aktien. Wenn diese eine bessere Wertentwicklung relativ zu anderen Aktien ausgewiesen haben, dass sie dann nachweislich dazu tendierten, diese bessere Entwicklung auch in der Zukunft zu zeigen.

Greife nie in ein fallendes Messer

Bei dieser Börsenweisheiten handelt es sich um das Gegenteil der Trend-Regel. Es wird die Annahme getroffen, dass Anleger lieber die Finger vom Kaufen lassen sollten, wenn die Kurse fallen. Denn es kann niemand wissen, wie weit die Kurse fallen. Bei einem Abwärtstrend kommt es schnell zur Verkaufspanik und somit zu einer Kurslawine. Als Paradebeispiel dafür kann man Zusammenbruch des Neuen Marktes nehmen, bei dem damals manche Kurse aus großen Höhen sehr tief fielen.

Verstärkt werden solche Effekte heutzutage durch den 24 stündigen elektronischen Handel, wenn weltweit zum gleichen Zeitpunkt automatisch von vielen verkauft wird. Mit etwas gesundem Menschenverstand kann man dann gute Einstiegskurse nutzen. Bei Fondsanlagen bietet sich dann das Cost-Average-Verfahren an, welches auch von Kleinanlegern problemlos genutzt werden kann.

Kaufe, wenn die Kanonen donnern

Ein Kriegsausbruch, eine Naturkatastrophe oder wirtschaftliche Probleme eines Globalplayers sind immer eine schlechte Nachricht, in deren Folge die Kurse an den Aktienmärkten nachgeben. Wenn Anleger in dieser Zeit investieren, können sie davon profitieren, dass die Kurse solider Unternehmen wieder steigen, wenn der Konflikt beendet oder eine Katastrophe vorüber ist. Auch wenn es bedauerliche Hintergründe sind, haben sich diese leider als richtig erwiesen. Dennoch sollten Anleger sich von dieser Regel nicht zu sehr beeinflussen lassen, denn es gibt kein vorhersehbares Muster, aus dem dauerhaft ein Vorteil entstehen würde.

Die Entscheidung sollte daher nicht von den Nachrichten abhängig gemacht werden, sondern von der individuellen Lebensplanung. Die Verfügbarkeit des Anlagebetrages sollte deshalb klar definiert sein. Der interessanteste Einstiegszeitpunkt nützt nichts, wenn man zur falschen Zeit sein Anlagebetrag benötigt und dann Verluste realisieren muss.

Hin und her macht Taschen leer

Wer Wertpapiere häufig verkauft und wieder kauft, hat wegen der vielen Transaktionen vor allem hohe Kosten. Diese müssen bei der Renditeberechnung berücksichtigt werden. Dazu kommt, wenn man hektisch viel kauft und wieder verkauft, macht man meist viele Fehler und sorgt nur für vollen Kassen bei den Banken. Auf der anderen Seite gilt es zu beachten, dass zwar eine ruhige Hand dabei hilft, die Kosten gering zu halten, es als Anleger aber wichtig ist sein Depot immer im Auge zu behalten. Entwickelt sich ein Papier oder eine Anlageklasse grundsätzlich über längere Zeit schlecht, kann es durchaus sinnvoll sein, sich davon zu trennen.

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Warum Sicherheit etwas ganz anderes als eine Garantie bei der Geldanlage ist

Die meisten Sparvorgänge werden oft jahrelang oder auch jahrzehntelang betrieben, vor allem dann, wenn sie für die Altersvorsorge dienen. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Sparer bei ihrem Geldeinsatz sicher sein wollen. Denn für den Sparer ist es wichtig, dass das angesparte Kapital werthaltig und noch die nötige Kaufkraft besitzt, wenn man es in Anspruch nehmen möchte.

Sicherheit gibt es nicht zum Null-Tarif

Kann dieses „sicher sein“, diese Sicherheit, mit Garantien erkauft werden? Deutsche Lebensversicherer, die Unternehmen, bei denen die meisten Sparvorgänge laufen, müssen von Rechts wegen einen Garantiezins von mittlerweile nur noch 0,25 Prozent pro Jahr anbieten. Aber jede Garantie kostet Geld. Und wenn sichere Anlagen, wie Bundesanleihen in der jüngsten Vergangenheit nur noch Renditen von 1 Prozent oder bei bestimmten Laufzeiten sogar negative Erträge im Jahr erzielen, dann schmerzt jede noch so kleine Kostenbelastung doppelt. Und Garantiekosten sind in der Regel keine „kleinen“ Kostenfaktoren bei einer Geldanlage.

Sicherheit und Garantie sind grundverschieden

Man muss also wohl die obige Frage mit „nein“ beantworten. Sicherheit ist eben etwas ganz anderes als eine Garantie. Wem gezeigt wird, dass z. B. deutsche Aktien seit 50 Jahren in jedem denkbaren Zeitraum, der länger als 15 Jahre war, mindestens 2,3 Prozent pro Jahr an Rendite erzielt haben, dem wird klar, dass bei der langfristigen Geldanlage der sicherere Weg über Aktien führt – auch wenn er mit Schwankungen verbunden ist. Die Durchschnittsrendite liegt dennoch bei knapp 8 Prozent pro Jahr.

Für andere Aktienmärkte gelten ähnliche Werte

Bei Anlagezeiträumen, wie sie für Altersvorsorgeverträge üblich sind, also zwischen 25 und 45 Jahren, liegt die kleinste erzielte jährliche Rendite bei 4,9 Prozent. Der Zugang zu den Aktienmärkten ist über Investmentfonds einfach möglich. Diese gibt es auch mit oder ohne Garantien, also mit geringerer Kostenbelastung; mit hoher Flexibilität, was die Anpassung an neue Lebenssituationen betrifft und mit spannenden Möglichkeiten, was den Vermögensübertrag auf die nachfolgende Generation betrifft.

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E-Bikes und Pedelecs – Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen

Von den ersten warmen Sonnenstrahlen werden nicht nur Spaziergänger und Biergartenbesucher ins Freie gelockt, sondern viele Fahrradfreunde mit Motor oder ohne Motor. Dabei wird der eine oder andere sich in diesem Jahr vielleicht zum ersten Mal auf sein neu erworbenes E-Bike setzen und den zusätzlichen Antrieb genießen. 

Doch Vorsicht: Wer künftig stromunterstützt mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen.

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Cannabis am Steuer: Welche Folgen hat dies für die Kfz-Versicherung

Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine definierten Grenzwerte, ab denen Sanktionen drohen. Da die Wirkung je nach Droge und Konsument ganz unterschiedlich ausfallen kann, lassen sich pauschale Grenzwerte nicht definieren. Klar ist: Nach dem Konsum von Drogen sind Konzentrations- und Reaktionsvermögen eingeschränkt, gefährliche Situationen werden falsch bewertet, das fahrerische Können häufig überschätzt. Diese Kombination kann im Straßenverkehr im schlimmsten Falle tödlich enden.

Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes fragen sich viele: Was gilt eigentlich im Straßenverkehr? Und welche Auswirkungen hat Cannabis-Konsum auf den Kfz-Versicherungsschutz? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Seit 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft

Seit April 2024 ist nicht nur der Eigenanbau zum Eigenkonsum, sondern auch der generelle Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Mit der Legalisierung soll der in den letzten Jahren immer stärker zugenommene Erwerb vom Schwarzmarkt entkoppelt und somit der Gesundheitsschutz erhöht, die Aufklärung und Prävention gestärkt sowie die Drogenkriminalität eingedämmt werden. Geplante Evaluationen sehen vor, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Konsumverhalten von Minderjährigen und auf die organisierte Kriminalität zu prüfen.

Diese Regeln gelten derzeit im Straßenverkehr

Ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum drohen beim Führen eines Kraftfahrzeugs Sanktionen. Interessanter Fakt: Die Toleranzgrenze ergibt sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung, ist jedoch nicht gesetzlich reguliert. Dies soll nun bald geändert werden. Vorgeschlagen wurde dafür eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter, da ab diesem Wert nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kfz „nicht fernliegt“. Mit Blick auf mögliche Strafen zeigt sich bereits jetzt: Drogen- und Alkoholmissbrauch wird im Straßenverkehr sehr ernst genommen. So richtet sich die Höhe der Strafe unter anderem danach, wie oft das Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt wurde:

* 1. Mal – rund 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat

* 2. Mal – rund 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

* 3. Mal – rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Zudem kann eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen. Je nach Schwere des Vergehens sind auch höhere Sanktionen sowie ein Strafverfahren möglich, das Freiheitsstrafen mit sich ziehen kann.

Was gilt in der Kfz-Versicherung?

Die gute Nachricht vorneweg: Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, auch wenn der Fahrer unter Drogen gestanden hat. Unabhängig davon hat ein Unfall unter Drogeneinfluss erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen:

* Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers und nimmt den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress

* Kaskoversicherung kürzt die Versicherungsleistung um bis zu 100 Prozent

* Fahrerschutzversicherung leistet nicht, wenn bei einem Unfall Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren

Neben Geldbußen und Führerscheinentzug hat missbräuchlicher Drogenkonsum auch klare Auswirkungen auf den Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung. Denn ist der Versicherungsnehmer aufgrund des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Diese Regelung bezieht sich gleichermaßen auf die Kfz-Haftpflicht-, die Kaskoversicherung, den Schutzbrief sowie den Fahrerschutz. Wir empfehlen: Autofahrer sollten auf den Konsum von Cannabis vollständig verzichten. Denn die Überschreitung des derzeit niedrigem Toleranzwertes ist auch noch viele Tage nach dem letzten Konsum möglich – und Fahrsicherheit sowie Versicherungsschutz damit gefährdet.

Wie verhalte ich mich, wenn der Unfallgegner unter Drogen steht?

Wer nach einem Unfall den Verdacht hat, dass der Unfallgegner möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollte in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie kann einen Drogentest veranlassen. Mit Vortestgeräten etwa kann die Polizei relativ schnell den Drogenkonsum im Schweiß, Urin oder Speichel direkt an der Unfallstelle feststellen. Kann die Polizei den Drogenkonsum nachweisen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Warum Sicherheit etwas ganz anderes als eine Garantie bei der Geldanlage ist
Rohstoffe stehen vor einem Comeback: Die Gründe und die Aussichten
Diese Gefahren lauern beim Autofahren im Frühling

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Kein Ring, viel Risiko – Wer ohne Eheversprechen zusammenlebt sollte sich absichern

Das lockere Zusammenleben hat bei vielen jüngeren Menschen seinen Reiz, denn das Heiraten wird als spießig empfunden. Allerdings ist vielen nicht klar, dass die wilde Ehe auch schnell zu einem Problemfall werden kann. Denn Paaren in einer wilden Ehe ist es oft nicht ersichtlich, dass man ausgerechnet ungebunden deutlich riskanter zusammenlebt, als mit einem Trauschein.

Dazu kommt, dass die wilde Ehe meist auch teurer ist. Denn nur die konventionelle Ehe ist vom Gesetzgeber ausdrücklich geschützt. Dagegen gelten Unverheiratete rechtlich als Fremde, auch wenn diese schon in einer jahrelangen Partnerschaft leben. Will ein Paar dennoch auf Dauer ohne Eheversprechen zusammenleben, sollte es die Risiken dieses Lebensmodells kennen und sich entsprechend absichern.

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