Verjährung des Schadenfreiheitsrabattes bei der Autoversicherung

Wenn man länger kein Auto angemeldet hatte, kann der alte Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des letzten Autoversicherers angerechnet werden. Allerdings können die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse bei einer längeren „Nichtnutzung“ auch verfallen. Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, wird durch das Versicherungsunternehmen festgelegt, bei dem Schadenfreiheitsrabatt das letzte mal in einem Vertrag hinterlegt war. In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre.

https://www.efinanz24.de/verjaehrung-des-schadenfreiheitsrabattes-bei-der-kfz-versicherung/

Hinterlasse einen Kommentar

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten